Kosten

Anwaltskosten

Bevor man zum Anwalt geht, mag man sich fragen: "Lohnt es sich überhaupt, für einen Anwalt Geld auszugeben?"
Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen versichern: Meistens durchaus!

Wenn man durch anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, so liegt der Vorteil auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei meist zur Kostenerstattung verpflichtet. Wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ohnehin übernommen.

Die Anwaltsgebühren sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses unterscheidet bei den Gebühren vor allem in privatrechtlichen Angelegenheiten zwischen Festgebühren (meist bei gerichtlichen Tätigkeiten) und Rahmengebühren (überwiegend bei außergerichtlichen Tätigkeiten).

Maßgeblich für die Höhe der vorbenannten Gebühren ist der Gegenstandswert der Angelegenheit. Hierunter versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers/Mandanten (z.B.: Wert einer Kaufpreisminderung; ausstehende Miete).

Wie sich die Vergütung des Anwalts genau zusammensetzt, können Sie z.B. der bei uns ausliegenden Broschüre zur Anwaltsvergütung der Bundesrechtsanwaltskammer entnehmen, oder sich von uns unverbindlich und persönlich erläutern lassen. Gegebenenfalls können wir auch für den Einzelfall das Prozesskostenrisiko mit Hilfe unseres Kanzleiprogramms genauestens ausrechnen und in Zahlen ausdrücken.

Prozesskostenhilfe

Manchmal ist einem Rechtsuchenden nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht möglich, die Kosten eines Prozesses zu tragen.

In solchen Fällen kann das Gericht bei hinreichenden Erfolgsaussichten auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe bedeutet, dass man von der Zahlung der Gerichtskosten, der Zahlung des eigenen Anwalts und der Vorlage der Auslagen für Zeugen und Sachverständigen befreit ist und diese Kosten von der Landeskasse übernommen werden. Soweit es die Einkommensverhältnisse es zulassen, kann das Gericht anordnen, dass diese Kosten in monatlichen Raten an die Landeskasse zurückzuzahlen sind. Hierzu ist es dem Gericht erlaubt, innerhalb eines gewissen Zeitraums die Vermögensverhältnisse des Antragstellers erneut zu überprüfen und gegebenenfalls die Rückzahlung zur verlangen.

Beratungshilfe

Bei geringem Einkommen (z.B.: Hartz IV-Empfänger; Auszubildende etc.) besteht sogar die Möglichkeit, sich auf Kosten der Landeskasse außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Diese Möglichkeit wird nach unserer Erfahrung leider nur selten in Anspruch genommen.

Wir empfehlen wirtschaftlich schwächer gestellten Mandanten, sich beim Amtsgericht ihres Wohnbezirkes (in Gelsenkirchen Buer: Amtsgericht Buer, Goldbergstr. 89) unter Vorlage von Einkommensnachweisen einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe erteilen zu lassen. Das Antragsformular für das Amtsgericht können Sie auch hier downloaden.
Bei anschließender Vorlage des Berechtigungsscheins können wir Ihnen dann die Beratung erteilen, die Sie beanspruchen, ohne dass Sie oder wir sich Gedanken über das Beratungshonorar des Anwalts machen müssen.

Rechtsschutzversicherung

Oft werden wir gefragt, ob der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.

Auch diese Frage können wir nur mit einem grundsätzlichen JA beantworten.

Stellen Sie sich vor, sie müssten sich vor einer notwendigen Operation Gedanken über die Kosten des Eingriffs und Ihre Heilbehandlung machen.

Rechtsschutzversicherungen erfüllen eine wichtige rechts- und sozialstaatliche Aufgabe. Die Entlastung von Verfahrenskosten hilft den Versicherten, ihr Recht durchzusetzen – während der Nichtversicherte unter dem Druck der drohenden Kosten oft vorzeitig resigniert und damit auf berechtigte Ansprüche verzichtet. Oftmals führt dies zu noch größeren wirtschaftlichen Nachteilen.

Wir empfehlen jedoch vor Abschluss einer RSV, die Leistungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen zu vergleichen und im Einzelfall zu prüfen, für welchen Lebensbereich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung angebracht ist. In der Regel können auch Selbstbeteiligungsanteile vereinbart werden, so dass sich die Versicherungsprämien in der Regel sehr gering halten.

Sie sollten also an Ihrem Rechtsschutz genauso wenig sparen, wie an der Absicherung Ihrer Gesundheit.